Lidocain und Novalgin sind nicht das Gleiche. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Arzneimittel beziehungsweise Wirkstoffe, die für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden.
Lidocain ist vor allem ein Lokalanästhetikum. Es wird eingesetzt, um einen bestimmten Bereich des Körpers vorübergehend zu betäuben. Außerdem wird Lidocain in bestimmten Situationen als Arzneimittel gegen Herzrhythmusstörungen verwendet.
Novalgin ist dagegen ein Handelsname für den Wirkstoff Metamizol. Metamizol ist ein stark wirksames Schmerzmittel und besitzt zusätzlich fiebersenkende und krampflösende Eigenschaften.
Wer nach einer vermeintlichen Allergie gegen eines der beiden Medikamente fragt, sollte die Wirkstoffe deshalb nicht miteinander verwechseln. Eine Unverträglichkeit oder Allergie gegen Lidocain bedeutet nicht automatisch, dass auch Metamizol beziehungsweise Novalgin nicht vertragen wird – und umgekehrt.
Was ist Lidocain?
Lidocain gehört zur Gruppe der Lokalanästhetika.
Diese Medikamente blockieren vorübergehend die Weiterleitung bestimmter Nervensignale. Dadurch wird die Schmerzempfindung in einem begrenzten Körperbereich vermindert beziehungsweise ausgeschaltet.
Lidocain kann beispielsweise eingesetzt werden bei:
- kleineren medizinischen Eingriffen
- örtlicher Betäubung
- bestimmten zahnmedizinischen Behandlungen
- Betäubung von Haut oder Schleimhäuten
- bestimmten Formen von Nervenschmerzen
Darüber hinaus besitzt Lidocain eine weitere medizinische Anwendung als Antiarrhythmikum bei bestimmten Herzrhythmusstörungen.
Was ist Novalgin?
Novalgin ist ein Handelsname eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Metamizol.
Metamizol wird insbesondere bei stärkeren Schmerzen eingesetzt. Es wirkt außerdem fiebersenkend und krampflösend.
Es kann beispielsweise ärztlich eingesetzt werden bei:
- starken Schmerzen
- kolikartigen Schmerzen
- starken Schmerzen nach Operationen oder Verletzungen
- bestimmten Tumorschmerzen
- hohem Fieber, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend wirken oder nicht infrage kommen
Metamizol ist in Deutschland verschreibungspflichtig.
Lidocain und Novalgin im Vergleich
| Eigenschaft | Lidocain | Novalgin / Metamizol |
|---|---|---|
| Wirkstoff | Lidocain | Metamizol |
| Arzneimittelgruppe | vor allem Lokalanästhetikum | Schmerzmittel |
| Hauptanwendung | örtliche Betäubung | Behandlung bestimmter starker Schmerzen |
| Schmerzlinderung | durch örtliche Blockade der Nervenleitung | systemische schmerzlindernde Wirkung |
| Fiebersenkend | nein | ja |
| Krampflösend | nicht die typische Anwendung | ja |
| Gleicher Wirkstoff? | Nein | |
Warum werden Lidocain und Novalgin verwechselt?
Eine mögliche Ursache ist, dass beide Medikamente im Zusammenhang mit Schmerzen eingesetzt werden können.
Die Art der Schmerzlinderung unterscheidet sich jedoch grundlegend.
Lidocain wird beispielsweise in ein bestimmtes Gebiet gespritzt oder lokal angewendet, um dort die Weiterleitung von Schmerzsignalen vorübergehend zu blockieren.
Metamizol wird dagegen als Schmerzmittel beispielsweise als Tablette, Tropfen oder in medizinischen Situationen auch als Injektion beziehungsweise Infusion eingesetzt.
Dass beide Medikamente Schmerzen reduzieren können, macht sie daher nicht zu vergleichbaren Wirkstoffen.
Ist Lidocain in Novalgin enthalten?
Nein. Der Wirkstoff von Novalgin ist Metamizol und nicht Lidocain.
Wer gegen Lidocain allergisch ist oder nach der Anwendung von Lidocain eine auffällige Reaktion hatte, sollte deshalb nicht allein aufgrund dieser Tatsache davon ausgehen, dass Novalgin ebenfalls eine Reaktion auslösen wird.
Umgekehrt bedeutet eine Reaktion auf Metamizol nicht automatisch, dass Lidocain nicht vertragen wird.
Ist Novalgin ein Betäubungsmittel wie Lidocain?
Nein.
Lidocain kann einen bestimmten Körperbereich örtlich betäuben. Deshalb gehört es zu den Lokalanästhetika.
Metamizol beziehungsweise Novalgin ist dagegen ein Schmerzmittel.
Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied:
Bei einem kleineren Eingriff kann Lidocain verwendet werden, damit der Patient an der behandelten Stelle keinen oder deutlich weniger Schmerz empfindet.
Metamizol kann dagegen zur Behandlung bereits bestehender stärkerer Schmerzen eingesetzt werden.
Lidocain beim Zahnarzt
Lokalanästhetika spielen insbesondere in der Zahnmedizin eine wichtige Rolle.
Durch die örtliche Betäubung können beispielsweise Behandlungen an Zähnen oder Zahnfleisch weitgehend schmerzfrei durchgeführt werden.
Dabei ist allerdings wichtig:
Nicht jede Betäubungsspritze beim Zahnarzt enthält Lidocain.
Es stehen verschiedene Lokalanästhetika zur Verfügung.
Wer nach einer früheren Behandlung eine auffällige Reaktion hatte, sollte deshalb möglichst herausfinden, welches konkrete Präparat und welcher Wirkstoff verwendet wurden.
Kann man gegen Lidocain allergisch sein?
Allergische Reaktionen auf Lokalanästhetika sind grundsätzlich möglich. Eine echte allergische Reaktion auf Lidocain ist jedoch nicht die einzige Erklärung für Beschwerden nach einer örtlichen Betäubung.
Nach einer Injektion können beispielsweise auch andere Reaktionen auftreten.
Mögliche Beschwerden im zeitlichen Zusammenhang mit einer Behandlung können sein:
- Herzklopfen
- Zittern
- Schwindel
- Übelkeit
- Schweißausbruch
- Unruhe
- Kreislaufprobleme
Solche Beschwerden beweisen für sich genommen noch keine Lidocainallergie.
Auch Stress, Angst, Kreislaufreaktionen, andere Bestandteile des verwendeten Präparates oder zugesetzte Wirkstoffe können eine Rolle spielen.
Allergie gegen Lidocain erkennen
Bei einer unmittelbaren allergischen Reaktion können beispielsweise auftreten:
- Nesselsucht
- Juckreiz
- Schwellungen
- Atembeschwerden
- Kreislaufprobleme
Solche Symptome müssen medizinisch abgeklärt werden.
Besonders wichtig ist eine genaue Diagnose, wenn zukünftig weitere Operationen oder zahnärztliche Eingriffe mit örtlicher Betäubung notwendig sind.
Kann man gegen Novalgin beziehungsweise Metamizol allergisch sein?
Auch Metamizol kann Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen.
Mögliche Reaktionen können unter anderem Hautreaktionen, Schwellungen, Atemwegsbeschwerden oder schwere systemische Reaktionen umfassen.
Wer bereits unmittelbar nach der Einnahme von Metamizol auffällige Beschwerden entwickelt hat, sollte das Medikament nicht eigenständig erneut ausprobieren, sondern die Reaktion ärztlich abklären lassen.
Novalgin und Agranulozytose
Eine besonders wichtige, wenn auch seltene Nebenwirkung von Metamizol ist die Agranulozytose.
Dabei kommt es zu einer starken Verminderung bestimmter weißer Blutkörperchen, der sogenannten Granulozyten. Dadurch kann die körpereigene Abwehr gegen Infektionen erheblich beeinträchtigt werden.
Warnzeichen können unter anderem sein:
- Fieber
- Schüttelfrost
- Halsschmerzen
- schmerzhafte Veränderungen der Schleimhäute
Treten während der Einnahme von Metamizol entsprechende Beschwerden auf, sollte dies unverzüglich medizinisch abgeklärt werden.
Eine Agranulozytose ist keine klassische Allergie und darf nicht mit einer allergischen Reaktion gleichgesetzt werden.
Lidocainallergie bedeutet nicht Novalginallergie
Dieser Punkt ist besonders wichtig:
Eine Allergie gegen Lidocain bedeutet nicht automatisch eine Allergie gegen Novalgin beziehungsweise Metamizol.
Die Wirkstoffe gehören zu unterschiedlichen Arzneimittelgruppen und besitzen unterschiedliche chemische Strukturen und Wirkmechanismen.
Ebenso bedeutet eine Metamizolallergie nicht automatisch, dass Lidocain nicht verwendet werden kann.
Bei bekannten schweren Arzneimittelreaktionen sollte die Auswahl eines geeigneten Medikaments allerdings immer mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.
Was tun bei Verdacht auf eine Lidocainallergie?
Wer nach einer örtlichen Betäubung eine auffällige Reaktion hatte, sollte möglichst genau dokumentieren:
- Name des verwendeten Medikaments
- enthaltener Wirkstoff
- weitere Inhaltsstoffe
- Zeitpunkt der Anwendung
- Zeit bis zum Auftreten der Beschwerden
- Art und Stärke der Symptome
Diese Informationen können für eine allergologische Abklärung sehr hilfreich sein.
Es sollte nicht vorschnell lediglich „Allergie gegen Betäubungsspritzen“ angegeben werden, wenn der tatsächliche Auslöser unbekannt ist.
Was tun bei Verdacht auf eine Novalginallergie?
Auch bei einer vermuteten Reaktion auf Novalgin sollte möglichst genau geklärt werden, welches Medikament eingenommen beziehungsweise verabreicht wurde.
Wichtig sind beispielsweise:
- Präparat und Wirkstoff
- Dosis
- Zeitpunkt der Einnahme
- Beginn der Beschwerden
- Art der Symptome
- gleichzeitig eingenommene Medikamente
Bei einer vermuteten schweren Arzneimittelreaktion sollte Metamizol nicht eigenständig erneut eingenommen werden, um die Reaktion zu „testen“.
Wie wird eine Medikamentenallergie festgestellt?
Die Diagnose beginnt normalerweise mit einer möglichst genauen Rekonstruktion der ursprünglichen Reaktion.
Dabei ist unter anderem wichtig:
- Welcher Wirkstoff wurde verwendet?
- Welche Symptome traten auf?
- Wie schnell traten sie auf?
- Welche anderen Medikamente wurden gleichzeitig verwendet?
- Gab es bereits frühere Reaktionen?
Je nach vermutetem Wirkstoff und Art der Reaktion können anschließend allergologische Untersuchungen infrage kommen.
Nicht für jedes Medikament existiert jedoch ein einzelner einfacher Test, der eine Medikamentenallergie zweifelsfrei nachweisen oder ausschließen kann.
Was tun bei einer schweren allergischen Reaktion?
Eine schwere allergische Reaktion kann lebensbedrohlich werden.
Warnzeichen sind beispielsweise:
- Atemnot
- starke Schwellung von Zunge oder Rachen
- ausgeprägte Kreislaufprobleme
- Bewusstseinsstörungen
Bei solchen Beschwerden muss sofort medizinische Notfallhilfe gerufen werden.
Wer aufgrund einer bekannten schweren Allergie bereits einen ärztlichen Notfallplan und entsprechende Notfallmedikamente besitzt, sollte entsprechend diesem Plan handeln.
Häufige Fragen zu Lidocain und Novalgin
Sind Lidocain und Novalgin das Gleiche?
Nein. Lidocain und Novalgin sind nicht das Gleiche. Lidocain ist vor allem ein Lokalanästhetikum zur örtlichen Betäubung. Novalgin enthält dagegen den Wirkstoff Metamizol und ist ein Schmerzmittel.
Ist Lidocain in Novalgin enthalten?
Nein. Novalgin enthält Metamizol als Wirkstoff und nicht Lidocain.
Ist Novalgin ein Lokalanästhetikum?
Nein. Metamizol ist ein Schmerzmittel mit zusätzlichen fiebersenkenden und krampflösenden Eigenschaften. Es dient nicht wie Lidocain der klassischen örtlichen Betäubung.
Ist Lidocain ein Schmerzmittel?
Lidocain kann Schmerzen verhindern beziehungsweise vermindern, indem es lokal die Weiterleitung von Nervensignalen blockiert. Es ist jedoch kein systemisches Schmerzmittel wie Metamizol.
Kann man Lidocain nehmen, wenn man Novalgin nicht verträgt?
Eine Unverträglichkeit oder Allergie gegen Metamizol bedeutet nicht automatisch, dass auch Lidocain nicht vertragen wird. Bei einer bekannten schweren Arzneimittelreaktion sollte die Verwendung eines anderen Medikaments dennoch ärztlich abgeklärt werden.
Kann man Novalgin nehmen, wenn man gegen Lidocain allergisch ist?
Eine bestätigte Lidocainallergie bedeutet nicht automatisch eine Allergie gegen Metamizol. Ob Novalgin im individuellen Fall verwendet werden darf, hängt jedoch auch von anderen medizinischen Faktoren ab und sollte mit dem behandelnden Arzt geklärt werden.
Ist Herzrasen nach einer Betäubungsspritze automatisch eine Lidocainallergie?
Nein. Herzrasen allein beweist keine Allergie. Je nach verwendetem Präparat, Begleitstoffen und Situation kommen verschiedene Ursachen infrage. Eine auffällige Reaktion sollte insbesondere vor weiteren Behandlungen medizinisch abgeklärt werden.
Fazit: Lidocain und Novalgin sind zwei unterschiedliche Medikamente
Lidocain und Novalgin sind nicht das Gleiche.
Lidocain wird hauptsächlich als Lokalanästhetikum zur örtlichen Betäubung eingesetzt. Novalgin enthält dagegen Metamizol und wird insbesondere zur Behandlung bestimmter stärkerer Schmerzen eingesetzt.
Auch aus allergologischer Sicht ist die Unterscheidung wichtig. Eine Lidocainallergie bedeutet nicht automatisch eine Novalginallergie und eine Reaktion auf Metamizol bedeutet nicht automatisch, dass Lidocain ebenfalls Probleme verursacht.
Wer nach einem der Medikamente bereits eine deutliche oder schwere Reaktion erlebt hat, sollte den konkreten Wirkstoff und die damaligen Symptome möglichst genau dokumentieren und vor einer erneuten Anwendung ärztlich beziehungsweise allergologisch abklären lassen.