Wenn Allergien den Beruf beeinträchtigen

Wenn Allergien den Beruf beeinträchtigen

Feuerwehrleute kommen bei Einsätzen und Übungen häufig mit Allergenen in Kontakt.

Feuerwehrleute kommen bei Einsätzen und Übungen häufig mit Allergenen in Kontakt.

In Deutschland leiden rund 30 % der Menschen an einer Allergie, besonder häufig an Beschwerden der Atemwege.

Weit verbreitet sind auch Symptome an der Haut, den Augen oder dem Magen-Darm-Trakt sowie eher allgemeine Beschwerden wie Müdigkeit oder Fieber.

Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Allergien, Allergien auf Pollen, Hausstaubmilben, Tierhaare, Schimmel, Kontaktallergie, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. Einige von ihnen sind auch berufsbedingt oder treten in einigen Berufen häufiger auf die die Bäckerlunge als Reaktion auf den feinen Mehlstaub. Allergische Reaktionen auf Bleichmittel beim Haare färben bei Friseuren etc.

Auch Berufe die viel im Freien zu tun haben wie Gärtner oder Feuerwehrleute kommen mit vielen Allergenen in Kontakt die zur Belastung werden können.

So können diese Personen häufig in Kontakt mit Gräsern, Pollen oder Tierhaare kommen. Feuerwehrleute können durch eine Allergie bedingt von Einschränkungen und Leistungseinbußen betroffen sein.

Mögliche allergische Symptome

Abhängig von den Allergenen können unterschiedliche Symptome auftreten in verschieden starker Ausprägung.

Abhängig von den Allergenen können unterschiedliche Symptome auftreten in verschieden starker Ausprägung.

Im Einsatz, bei Schulungen oder Übungen besteht die Möglichkeit mit fremden Substanzen auf die allergisch reagieren können.

Wird beispielsweise im Freien eine Löschübung durchgeführt so drohen Blüten- und Gräserpollen, bei der Rettung von Tiere, wie Katzen von Bäumen besteht Kontakt mit den höchst allergenen Tierhaaren der Katze und ihrem Speichel. Häufig treten Juckreiz und Quaddeln auf der Haut auf.

Bei der Verpflegung kann es bei einer Lebensmittelsunverträglichkeit ebenfalls zu Symptomen kommen. So gibt es Intoleranzen gegen Laktose oder Fructose die sich häufig im Magenschmerzen, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen etc. äußern.

Auch Insektengiftallergien wie durch Wespenstich etc. kann zu starken Symptomen führen bis hin zu Atemnot und einem anaphylaktischen Schock.

Für Feuerwehrleute gilt, dass sie auf allergische Reaktionen achten müssen, besonders als Atemschutzgeräteträger nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) müssen sie selbst verantwortlich entscheiden ob sie sich in der Lage fühlen einen Atemschutz zu tragen, können sie das nicht so müssen sie das der zuständigen Führungskraft melden. So sind Atemschutzgeräteträger mit einem Asthma bronchiale besonders gefährdet und laut G 26 ist dieses ein Ausschlusskriterium für den Einsatz unter Atemschutz. Es kommt zu einem zusätzlichem Atemwiderstand durch das Gerät und verengte Atemwege durch Asthma so dass man kaum Luft bekommt. Es ensteht auch ein Risiko für den gesamten Einsatz bei dieser Konstellation.

Leidet man an einer Allergie so sollte man, unabhängig vom ausgeübten Beruf, diese Allergene meiden und sich um Schutzmaßnahmen kümmern. Wichtig ist es auch Angehörige und Arbeitskollegen darauf hinzuweisen wie sie sich im Notfall zu verhalten haben. Auch kann das Reaktionsvermögen leiden was einkalkuliert werden muss.

Ist die Ausführung der Tätigkeit nicht mehr möglich aufgrund der Allergie so gilt es sich nach neuen Funktionen umzusehnen, damit man sich selbst schützt und effektiv eingesetzt werden kann.

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