Lymphozytentransformationstest

Lymphozytentransformationstest

Beim Lymphozytentransformationstest werden Lymphozyten von anderen Blutkörperchen getrennt und auf die Reaktion auf ein Antigen hin getestet.

Beim Lymphozytentransformationstest werden Lymphozyten von anderen Blutkörperchen getrennt und auf die Reaktion auf ein Antigen hin getestet.

Was genau ist ein Lymphozytentransformationstest (LTT)? Wie wird der Lymphozytentransformationstest durchgeführt, um Allergien zu diagnostizieren? Der Lymphozytentransformationstest ist ein Allergietest der im Labor durchgeführt führt und bei dem antigen-spezifische T-Lymphozyten nachgewiesen werden.

Neben der Immunfunktionsdiagnostik nutzt man das Verfahren, um Allergien des Spättyps IV nach zu weisen. So können Metallallergien, Medikamentenallergien oder auch in der Erregerdiagnostik z.B. Borreliose nachgewiesen werden.

Der Lymphozytentransformationstest (LTT) ist ein Laborverfahren zum Nachweis antigen-spezifischer T-Lymphozyten. Er findet seine Anwendung in der Immunfunktionsdiagnostik der Medizin. Seit wenigen Jahren wird er auch in der Allergologie zum Nachweis bestimmter allergischen Reaktion des verzögerten Typs (IV) (z. B. Medikamentenallergie, Metallallergie) und in der Erregerdiagnostik (zum Beispiel bei Borreliose-Verdacht) eingesetzt.

Zur Ermittlung von Medikamentenallergien nutzt man den Test seit  2006 nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Immunologie und Allergologie (DGAI).

Mitunter wird der Nachweis einer einer Sensibilisierung bezüglich seiner klinischen Relevanz jedoch kontrovers diskutiert. So nutzt man ihn daher häufig als Ergänzung zu einem Epikutantest oder wenn gegen diesen Kontraindikationen sprechen.

Vorteilhaft gegenüber Hauttests ist der LTT gerade bei systemischen Sensibilisierungen wie einer Medikamentenallergie oder bei einer Sensibilisierung der Schleimhäute aufgrund von Zahnersatzmaterial.

Wie funktioniert der Lymphozytentransformationstest genau?

Der Lymphozytentransformationstest findet in vitro, im Labor statt.

Der Lymphozytentransformationstest findet in vitro, im Labor statt.

Der Test wird im Labor mit Hilfe von mehreren Waschvorgängen und einer Zentrifugation durchgeführt. So werden Lymphozyten im Blut von anderen Blutzellen getrennt. Diese werden anschließend zusammen mit dem vermutetem Allergen auf eine Nährlösung gegeben. Nun erfolgt einige Tage lang eine Inkubation unter guten Wachstumsbedingungen. Zusätzlich wird eine Kontrollprobe unter gleichen Bedingungen erstellt. Man gibt radioaktives Thymin knapp 16 Stunden vor der eigentlichen Auswertung hinzu.

Als DNA-Baustein dient dieser der DNA-Synthese. Nun misst man die Radioaktivität der Kultur und ermittelt den Stimulationsindex. Dieser gibt Hinweise auf sensibilisierte T-Lymphozyten in der mit Antigen vermischten Blutprobe.

Der Test wurde schon 1960 entwickelt. Es wurden von Hungerford nachgewiesen, dass man den Lymphozyten aus dem menschlichen Blut mit dem aus dem Phaseolus vulgaris isoierten Phytohämagglutinin in vitro zum Wachstum verhelfen kann. So wurden Lymphozyten in vitro gezüchtet.

Es konnten so erstmals durch Antigenstimulus Immunreaktionen der enstehenden Blastbildung untersucht werden. Seit 2000 nutzt man rekombinate Interfeon-alpha zur Verbesserung des Tests.

Das LTT ist ein komplexes Verfahren und kann zu falschen positiv und negativ Ergebnissen führen, wenn es nicht korrekt durchgeführt wird. Durch den DIN 15189 akkredierten Standard sind jedoch viele Fehlerquellen ausgeschlossen bei der Anwendung in den Kliniken.

Problematisch ist es wenn das Labor zu wenig Erfahrung mit den Zellkulturen hat, hier liegt eine große Fehlerquelle vor. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen bei Borreliose-Untersuchung, bei Medikamentenallergien und Test der Immunfunktion. Insbesondere wenn Kontraindikationen zum Hauttest vorliegen.

Auch ist eine Sensibilisierung durch den Epiktutantest selbst möglich, beim LTT hingegen nicht.

Der LTT wird von den gesetzlichen Kassen nach Ziffer 32532 der Leistungslegende des EBM nicht als Erregerdiagnostik abgerechnet werden. Seit 2009 ist der LTT bei der Dignostik von Borreliose nicht mehr im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

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