
Welche Kosten die Krankenkasse bei einer Allergie übernimmt, hängt von der medizinischen Notwendigkeit, der gewählten Untersuchung oder Behandlung und dem Versicherungsschutz ab. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in der Regel anerkannte und notwendige Leistungen, die ärztlich verordnet oder durchgeführt werden. Bei freiwilligen Zusatzleistungen und privaten Krankenversicherungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Kasse beziehungsweise des gewählten Tarifs.
Kurz zusammengefasst: Medizinisch notwendige Allergietests, verschreibungspflichtige Medikamente und eine geeignete Hyposensibilisierung können zum Leistungsumfang gehören. Bei Hilfsmitteln, rezeptfreien Präparaten und alternativen Behandlungen sollte die Kostenübernahme vorher geklärt werden.
Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Behandlung grundsätzlich dann, wenn sie medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Entscheidend ist daher nicht allein, dass eine Allergie vermutet wird. Eine Ärztin oder ein Arzt muss die Untersuchung oder Behandlung für erforderlich halten.
Vor allem bei teuren Untersuchungen, Hilfsmitteln oder einer längerfristigen Therapie ist es sinnvoll, vorab bei der Krankenkasse nachzufragen. So lässt sich vermeiden, dass Versicherte später selbst für bereits bestellte Produkte oder privat vereinbarte Leistungen bezahlen müssen.
Werden Allergietests von der Krankenkasse bezahlt?
Medizinisch begründete Allergietests werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Dazu können je nach Beschwerden und Verdacht gehören:
- Pricktest auf der Haut
- Epikutantest beziehungsweise Pflastertest
- Blutuntersuchungen auf spezifische IgE-Antikörper
- Provokationstests unter ärztlicher Aufsicht
Welche Untersuchung geeignet ist, richtet sich nach den Symptomen und dem vermuteten Auslöser. Nicht jeder verfügbare Test ist in jeder Situation sinnvoll. Selbst gewünschte umfangreiche Testpakete ohne medizinische Begründung können als individuelle Gesundheitsleistung angeboten werden und müssen dann möglicherweise selbst bezahlt werden.
Vor einer privaten Untersuchung sollte man deshalb fragen:
- Warum ist dieser Test medizinisch notwendig?
- Wird er über die Gesundheitskarte abgerechnet?
- Entstehen zusätzliche Kosten?
- Welche Konsequenz hätte das Ergebnis für die Behandlung?
Übernimmt die Krankenkasse eine Hyposensibilisierung?
Eine Hyposensibilisierung, auch spezifische Immuntherapie genannt, kann bei bestimmten Allergien als Kassenleistung infrage kommen. Sie wird unter anderem bei Allergien gegen Pollen, Hausstaubmilben sowie Bienen- oder Wespengift eingesetzt.
Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose und die ärztliche Einschätzung, dass die Behandlung geeignet und notwendig ist. Die Therapie kann als Spritzenbehandlung oder – abhängig vom Allergen und Präparat – mit Tabletten oder Tropfen erfolgen. Sie dauert häufig mehrere Jahre und soll die Reaktion des Immunsystems auf den Allergieauslöser langfristig verringern.
Nicht jedes Präparat und nicht jede Form der Allergie eignet sich dafür. Die konkrete Behandlung sollte daher mit einer allergologisch erfahrenen Praxis und gegebenenfalls mit der Krankenkasse abgestimmt werden.
Welche Medikamente werden bezahlt?

Verschreibungspflichtige Medikamente gegen allergische Beschwerden werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig und zulasten der Kasse verordnungsfähig sind. Dazu können beispielsweise bestimmte antiallergische Arzneimittel oder kortisonhaltige Präparate gehören.
Viele häufig verwendete Allergiemittel sind jedoch ohne Rezept erhältlich. Solche rezeptfreien Medikamente müssen Erwachsene meist selbst bezahlen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein rezeptfreies Arzneimittel bei einer schwerwiegenden Erkrankung zum anerkannten Therapiestandard gehört und ärztlich verordnet werden darf.
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können medizinisch notwendige rezeptfreie Arzneimittel in der Regel zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden. Eine entsprechende Ausnahme besteht auch für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Bei einem zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordneten Arzneimittel beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent des Abgabepreises:
- mindestens 5 Euro,
- höchstens 10 Euro,
- jedoch niemals mehr als der tatsächliche Preis des Arzneimittels.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Arzneimittelzuzahlungen befreit. Außerdem können einzelne besonders preisgünstige Medikamente zuzahlungsfrei sein.
Für Erwachsene gilt eine jährliche Belastungsgrenze. Sie beträgt grundsätzlich zwei Prozent der berücksichtigungsfähigen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei schwerwiegend chronisch Erkrankten kann sie unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Prozent liegen. Zuzahlungsbelege sollten deshalb gesammelt werden.
Werden Encasings und andere Allergie-Hilfsmittel übernommen?
Bei einer nachgewiesenen Hausstaubmilbenallergie können allergendichte Matratzen-, Kissen- und Bettdeckenbezüge – sogenannte Encasings – unter bestimmten Voraussetzungen verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden.
Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch. Mitunter muss ein bestimmter Vertragspartner der Krankenkasse genutzt werden oder vor der Bestellung eine Genehmigung vorliegen. Auch die Versorgung weiterer Betten oder der Bettseite einer Partnerin beziehungsweise eines Partners wird nicht automatisch übernommen.
Wichtig: Encasings sollten nicht gekauft werden, bevor Verordnung und Kostenübernahme geklärt sind.
Pollenschutzgitter, Luftreiniger, Staubsauger oder andere Produkte zur Verringerung von Allergenen im Haushalt gehören dagegen nicht automatisch zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Einzelne Krankenkassen können zusätzliche Satzungs- oder Bonusleistungen anbieten.
Auch bei Nasenduschen, Inhalationsgeräten und vergleichbaren Hilfsmitteln hängt die Erstattung davon ab, ob das konkrete Produkt verordnungsfähig und im jeweiligen Fall medizinisch notwendig ist.
Wer bezahlt den Allergieschutz am Arbeitsplatz?
Ist am Arbeitsplatz Schutz vor Allergenen erforderlich, muss zunächst der Arbeitgeber angesprochen werden. Notwendige persönliche Schutzausrüstung wie geeignete Handschuhe oder Schutzkleidung ist im Rahmen des Arbeitsschutzes grundsätzlich vom Arbeitgeber bereitzustellen.
Besteht der Verdacht, dass eine Allergie beruflich verursacht wurde oder sich durch die Arbeit verschlimmert, sollte dies ärztlich abgeklärt werden. Je nach Situation können außerdem der Betriebsarzt, die Berufsgenossenschaft oder der zuständige Unfallversicherungsträger einbezogen werden.
Zahlt die Krankenkasse Homöopathie oder Akupunktur bei Allergien?
Homöopathische Mittel und Behandlungen gehören nicht zur regulären Standardversorgung bei Allergien. Ob eine Krankenkasse hierfür freiwillige Zusatzleistungen anbietet, kann sich ändern und sollte direkt bei der jeweiligen Kasse geprüft werden.
Auch Akupunktur ist bei Allergien keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Kassenleistung ist sie nur für bestimmte andere Erkrankungen und unter festgelegten Voraussetzungen anerkannt. Wer Akupunktur gegen allergische Beschwerden nutzen möchte, muss daher meist mit eigenen Kosten rechnen.
Alternative Verfahren sollten eine medizinisch notwendige Allergiediagnostik und wirksame Behandlung nicht ersetzen.
Gesetzliche und private Krankenversicherung: Wo liegen die Unterschiede?
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten bei medizinisch notwendigen Regelleistungen grundsätzlich einen vergleichbaren Leistungsumfang. Unterschiede gibt es vor allem bei freiwilligen Satzungsleistungen, Zusatzprogrammen, bestimmten Hilfsmittelverträgen und Serviceangeboten.
Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich die Erstattung nach dem vereinbarten Tarif. Privatversicherte gehen häufig zunächst in Vorleistung und reichen die Rechnung anschließend ein. Vor einer kostspieligen Untersuchung, Hyposensibilisierung oder Anschaffung eines Hilfsmittels empfiehlt sich deshalb eine schriftliche Leistungszusage.
So klären Sie die Kostenübernahme richtig
Bevor Sie eine kostenintensive Allergieleistung nutzen oder ein Hilfsmittel bestellen, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
- Lassen Sie die Allergie und den konkreten Behandlungsbedarf ärztlich feststellen.
- Bitten Sie bei Bedarf um eine Verordnung oder einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
- Fragen Sie die Krankenkasse, ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
- Klären Sie, ob ein bestimmter Anbieter oder Vertragspartner genutzt werden muss.
- Lassen Sie sich eine zugesagte Kostenübernahme möglichst schriftlich bestätigen.
- Bewahren Sie Verordnungen, Rechnungen und Zuzahlungsbelege auf.
Fazit: Was zahlt die Krankenkasse bei Allergien?
Medizinisch notwendige Allergietests, verschreibungspflichtige Medikamente und geeignete Formen der Hyposensibilisierung werden von gesetzlichen Krankenkassen häufig übernommen. Bei rezeptfreien Präparaten, Encasings, technischen Hilfsmitteln und alternativen Behandlungen gelten dagegen zusätzliche Voraussetzungen oder kassenspezifische Regelungen.
Wer die Kostenübernahme vor dem Kauf oder Behandlungsbeginn klärt, vermeidet unnötige Eigenanteile. Entscheidend sind immer die medizinische Begründung, eine mögliche ärztliche Verordnung und die konkreten Bedingungen der eigenen Krankenversicherung.
Gut zu wissen, dass Antiallergika zur Behandlung akuter Beschwerden, wenn verschreibungspflichtig, von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Freundin von mir muss fast jeden Monat zu einem besonderen Sanitätshaus, um spezifische Behandlungen zu kaufen und wird sicherlich davon profitieren. Danke für die Info.
Vielen Dank für diese Information. ich frage mich, was bei schwerer Klebstoffallergie ist, so dass man keine normalen Schuhe tragen kann. klebstoffreie Schuhe kosten über 200 bis 250 Euro. Kann auchcsowas bezuschußt werden?
Vielen Dank und Grüße
Manuela