Was tun ohne Krankenversicherung
Auch wenn ein Krankenversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist seit 2009, unabhängig vom Einkommen, Beruf, krank oder gesund so gibt es dennoch Menschen ohne Krankenversicherung.
Dieses ist nicht strafbar, jedoch können gesetzliche Krankenkassen niemanden zurückweisen und private Krankenkassen müssen jedem der sich privat versichern kann einen Basistarif anbieten, der maximal 639 Euro im Monat kosten darf, wer hilfsbedürftig ist zahlt hier die Hälfte.
Ist man angestellt so zieht der Arbeitgeber automatisch ein Teil vom Gehalt ab und zahlt diesen an die Sozialversicherungen, Rentenkasse etc. Wer eine Grundsicherung empfängt bekommt die Krankenkasse vom Amt bezahlt. Häufig haben Selbständige mit geringen Einkommen keinen Versicherungsschutz. Sie zahlten die Versicherung komplett und diese ist häufig zu teuer.
Möchte man sich eines Tages versichern, kann es jedoch teuer werden, wenn man lange Zeit ohne Krankenversicherungsschutz war. So muss man nämlich rückwirkend reduzierte Beiträge zahlen. Hierbei zählt die Zeit in der man Versicherungspflichtig war und dennoch nicht versichert. Schulden verjähren hier nach 4 Jahren.
Nachzahlungen
Für jeden unversicherten Monat zahlt man so 43 Euro plus Säumniszuschlag bis die Schulden getilgt sind. Bei einer privaten Krankenversicherung kann man auch individuelle Absprachen treffen. Der Säumniszuschlag wird aber auch hier fällig und liegt bei 1% monatlich vom ausstehendem Betrag und wird auf 50 abgerundet. Heute können, anders als früher, Krankenkassen ihre Mitglieder nicht rauswerfen, wenn Beträge noch nicht gezahlt wurden.
Sie sind jedoch auch nur eingeschränkt leistungspflichtig. So bekommt der Schuldner nur die Notfallversorgung. Schwangere und junge Mütter sind hier stets versorgt. Die Leistungen sind begrenzt. Die Notfallversorgung hängt von der Kasse ab und ist nicht gesetzlich geregelt.
Zahlt man länger als 1 Jahr lang keine Beiträge kommt man in den Notlagentarif mit Beiträgen von 100 bis 125 Euro.
Die Krankenkassen sind hierbei verpflichtet ausstehende Beiträge einzufordern, da sie im Gegenzug dafür Ausgleichzahlungen vom Gesundheitsfond erhalten.
Häufig wird mit den Versicherten eine Ratenzahlung vereinbart. Auch zu einer eidesstattliche Versicherung kann es kommen und die Forderung bis zu 30 Jahre lang eingefordert werden.
Wer nicht versichert ist muss dennoch von Ärzten behandelt werden. Abgelehnt werden darf der Patient nur in Ausnahmefällen, wie einer überlaufenen Praxis.
Kann nach dem Arztbesuch kein Versicherungsschutz nachgewiesen werden innerhalb von 10 Tagen, durch die Gesundheitskarte etc., so erhält der Patient, wie ein Privatpatient ein Rechnung vom Arzt zugeschickt und muss dieses selbst begleichen.