Krankenkassen
Die Auswahl an gesetzlichen und privaten Krankenkassen ist groß, doch welches ist die richtige für mich? Spätestens wenn es zu Krankheiten kommt und Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden stellt sich diese Frage. So werden beispielsweise Kosten für eine homöopathische Behandlung nicht übernommen, Kosten für Zahnersatz, Akupunktur, Zahn-Inlays, private Kliniken, Lichttherapien bei Winderdepressionen etc.
Gesetzliche oder private Krankenkasse?
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist hat die Möglichkeit einer der gesetzlichen Krankenkassen zu wählen. Ab einem bestimmten Lohnbetrag (4800 € monatlich) kann man auch in die private Krankenkasse wechseln. Auch Beamte werden privat versichert.
Für weibliche Single-Frauen gibt es Unisex-Tarife mit Vorteilen.
In der Regel sind hier die Beiträge für jüngere Neumitglieder günstiger, da immer bestimmte Altersgruppen zusammen gefasst werden wenn es zu Neuanmeldungen kommt. So lohnt sich ein Eintrittsalter bis 35 in die private Krankenkasse, für ältere werden Zuschläge aufgrund erhöhtem Risiko für die Kasse fällig. Auch vorhanden Vorerkrankungen können die Beitragssätze steigen lassen.
So wirken die Tarife der Privaten häufig unübersichtlich.
Wer selbständig ist hat die Möglichkeit sich freiwillig über die gesetzliche Krankenkasse versichern zu lassen oder wählt eine der vielen privaten Krankenkassen.
Zurückwechseln in die gesetzliche Krankenkasse
Wer einmal in der privaten Krankenkasse war als selbständige kann wieder zurück in die gesetzliche wenn sein Hauptjob wieder als Angestellter vorliegt. Auch wenn das Einkommen unter 57.600 € im Jahr fällt kann man wieder zurück in die gesetzliche Kasse wechseln. Auch ein Job im Ausland oder die Arbeitslosigkeit können wieder zum Eintritt in die gesetzliche Kasse führen. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Rückweg allerdings nicht möglich.
In Deutschland liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse bei 14,6% des Bruttolohnes bis zum maximalen Gehalt von 52.200€ im Jahr.
Der Arbeitgeber übernimmt hier die Hälfte und bei Rentnern wird die Hälfte von der Rentenversicherung getragen.
Ein Zusatzbeitrag, der von den Kassen zusätzlich erhoben wird muss vom Arbeitnehmer allein bezahlt werden. Er liegt bei etwa 1,1%.
Vorteile und Nachteile
Für große Familien mit Einkommen bis 4350 € im Monat ist häufig die gesetzliche Krankenkasse die bessere Wahl wegen der kostenlos mitversicherten Familie. Spätere Beiträge im Renten alter müssen auch von der Rente bestritten werden und von privat angelegten Altersversorgungen. So richtet sich der Beitrag zu gesetzlichen Krankenkasse auch im Alter vom Einkommen/ der Rente und wird direkt vor der Auszahlung an die Kassen abgeführt.
Häufig locken gerade die privaten Krankenkassen mit besondern Zusatzleistungen. Wie Chefarzt-Behandlungen beim Aufenthalt im Krankenhaus oder Einzelbettzimmer die gesetzlich Versicherten verwehrt bleiben. Denn auch die Ärzte verdienen besser an Privatpatienten als an Kassenpatienten.
Wer sich allerdings private krankenversichert trägt zunächst die Kosten in vollem Umfang und bekommt sie später von der Krankenkasse, je nach Behandlung, vollständig oder anteilig erstattet. Auch können Kuren oder Psychotherapien abgelehnt werden wenn sie aus medizinischer Sicht nicht als notwendig erachtet werden von der privaten Krankenkasse.
Bei den gesetzlichen Kassen wird einfach per Chipkarte abgerechnet und es werden viele kostenlose Gesundheitsangebote, Kuren, Reha und günstige Tarife für Studenten angeboten. Es kann sogar alle 18 Monate innerhalb der Gesetzlichen gewechselt werden.
Nachteilig sind die meist längeren Wartezeiten als Kassenpatient in den Warteräumen der Ärzte. Behandelt wird man auch nur von den für die Krankenkasse zugelassen Ärzten. So muss ein Arzt je nach Bezirk teils über 500 Patienten versorgen.
Viele Leistungen der gesetzlichen Kassen sind auch nur „zweckmäßig“ gehalten.
In Deutschland sind gut 71 Millionen Menschen gesetzlich und 9 Millionen privat versichert. Auch muss man beim Besuch bei einem Facharzt als Privatpatient nur 8 Tage warten, als Kassenpatient häufig 40 Tage. Die gesetzlichen Krankenkassen deckeln auch die Kosten für Medikamente oder zahlen für Verfahren die in der Erprobung sind wie bei dem Brustkrebs-Genexpressionstest nicht, wenn nicht eindeutige Erfolge mit der neuen Behandlungsmethode nachweisbar sind. Wie zum Beispiel bei Homöopathie durch Heilpraktiker. Der Gentest wird zur Zeit beispielsweise nur von der Knappschaft übernommen.