Leistungen der Krankenkassen

Leistungen der Krankenkassen

Die Leistungen der Krankenkassen varrieren stark von Kasse zu Kasse.

Die Leistungen der Krankenkassen varrieren stark von Kasse zu Kasse.

Die Leistungen der Krankenkassen fallen unterschiedlich aus. So übernehmen private und gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Leistungen. Aber auch von Krankenkasse zu Krankenkasse fallen die gebotenen Leistungen unterschiedlich an.

Innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse kann man alle 18 Monate die Krankenkasse wechseln. Abhängig von den Leistungen der Krankenkassen kann so ein Wechsel im Einzelfall durchaus sinnvoll sein.

So können Kindersportbrillen, eine ganzheitliche Kieferorthopädie mit Bionator statt Klammern (dieser erzeugt einen Sog statt Druck bei Zahnfehlstellungen), Behandlungen bei Osteopathen etc. entscheiden für die Wahl der Krankenkasse sein.

Zusatzleistungen

Leistungen der Krankenkassen unterscheiden sich stark, so werben sie teils mit besonderen Behandlungen in der Zahnmedizin, Beitragserstattungen, Bonusprogrammen etc.

Leistungen der Krankenkassen unterscheiden sich stark, so werben sie teils mit besonderen Behandlungen in der Zahnmedizin, Beitragserstattungen, Bonusprogrammen etc.

So zahlt beispielsweise die BKK Provita bis zu 500€ für oesteopahtische Behandlungen.

Auch zahlen einige Kassen Zuschüsse für Mitgliedschaften in bestimmten Fitnessstudios und Reha-Kursen.

Die Actimonda Kasse zahlt zum Beispiel bis zu 150€ alle 2 Jahre für Kindersportbrillen hinzu. Die Angebote der Kassen variieren ständig. So das sich ein Vergleich lohnt.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nämlich, aufgrund der Wechselmöglichkeit der Versicherten, in Konkurrenz stehen und mit lukrativen Angeboten zu Reha, Impferinnerungen, Bonus-Programmen mit Beitragserstattungen wenn man entsprechende Punkte bei Voruntersuchungen erreicht, Kuren etc. locken und werben.

Teilweise werden alternative Heilmethoden wie Akupunktur bezahlt etc.

Aller 2 Jahre gibt es eine kostenlose Hautkrebsvorsorge-Untersuchung.

Die Kassen zahlen auch Zuschüsse zu Yoga-Kursen, Kochkursen. etc. Werden die Kurse nicht direkt von der Kasse angeboten werden diese meist nicht zu 100% übernommen, sondern nur bis zu einem bestimmten Maximalwert.

Osteopathie wird meist nur bis zu 300€ bezuschusst oder auch gar nicht.

Auch kostenloser Zahnersatz oder Haushaltshilfen im Krankheitsfall können bezahlt werden als Leistungen der Krankenkassen. Künstliche Befruchtung bei Kinderwunsch kann auch eine der übernommen Leistungen sein.

Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen

Versiicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können sparen wenn sie einige Kosten selbst übernehmen und/ oder auf Leistungen verzichten. Hier winken dann Prämien der Kasse.

Versiicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können sparen wenn sie einige Kosten selbst übernehmen und/ oder auf Leistungen verzichten. Hier winken dann Prämien der Kasse.

In Deutschland liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse bei 14,6% des Bruttolohnes bis zum maximalen Gehalt von 52.200€ im Jahr. Dabei trägt hiervon die Hälfte der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung im Fall von Rentnern.

Weiterhin erheben die gesetzlichen Kassen einen Zusatzbeitrag den der Arbeitnehmer allein tragen muss. Dieser liegt bei etwa 1,1%.

Besondere Spartarife werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen auch angeboten. So verpflichtet sich zum Beispiel der Versicherte gewisse Beträge zum Selbstbezahlt selbst zu zahlen, dafür kann er dann eine Prämie der Kasse erhalten.

Auch bieten einige Kassen Prämien an, wenn der Patient auf einige Leistungen in bestimmten Zeiträumen verzichtet wie Kuren etc.

Tarife mit einer Beitragsrückerstattung zahlen Prämien aus wenn man 12 Monate lang keine Leistungen in Anspruch annimmt, außer den Vorsorgeuntersuchungen.

Es besteht also durchaus ein Einsparpotential für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, wenn man einige Kosten selbst übernimmt oder Leistungen erst gar nicht in Anspruch nimmt. Auch Kombinationen der Spartarife sind zum Teil möglich.

Zuzahlungen zu Medikamenten

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse müssen Medikamente die in der Apotheke weniger als 5€ kosten selbst zahlen. Ansonsten zahlt man 10% hinzu. Mindestens allerdings 5€ und maximal 10€.

Es gibt auch auch Medikamente die zuzahlungsfrei sind. Bedürftige zahlen bei entsprechendem Nachweis auch nichts zu. Sie sind von den Kosten befreit.

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